Kartierung des FFH- Lebensraumtys 4080

Subarktische Weidengebüsche“ in den Bayerischen Alpen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt

Die FFH- Richtlinie hat das Ziel, zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa, insbesondere für die natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse beizutragen. Nach Artikel 17 der FFH- Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, alle sechs Jahre (aktueller Berichtszeitraum 2013 – 2018) einen Bericht an die EU- Kommission zu übermitteln, der Aussagen zum Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und Arten enthalten.

Diese Berichtspflicht umfasst auch das fortschreitende Schließen von Kenntnislücken zu einzelnen Schutzgütern. Beim Lebensraumtyp 4080 „Subarktische Weidengebüsche“ gibt es diese Kenntnislücken, die durch eine Übersichtskartierung auf ausgewählten Flächen in den Bayerischen Alpen geschlossen werden sollen. Bei diesem Lebenstyp handelt es sich um seltene, von Weidenarten dominierte Gebüschformationen der Hochlagen, die ansonsten erst wieder in Nordeuropa vorkommen. Sie gelten als Relikte der letzten Eiszeit.

Im Rahmen dieser Untersuchungen werden in den Vegetationsperioden der Jahre 2013 und 2014, jeweils vom Sommer bis Frühherbst, auch im Berggebiet Ihrer Gemeinde Erhebungen durchgeführt. Hierzu werden ausgewählte Flächen von einem Beauftragten des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) begangen. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Für weitere Informationen steht auch die für die Gemeinde zuständige untere Naturschutzbehörde zur Verfügung.

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